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Zweitwagenversicherung

Mit der Zweitwagenregelung Geld einsparen

Zwei Autos, ein Halter, eine Versicherung – das ist derzeit noch Wunschdenken, zumindest solange bis das Wechselkennzeichen Realität wird. Bis dahin muss für jedes Fahrzeug eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Da der Trend aber immer weiter Richtung zweites Auto geht – gerade bei Familien –, haben die Versicherungsgesellschaften reagiert und bieten eine sogenannte Zweitwagenversicherung an. Dank ihr kann das zweite und gegebenenfalls auch dritte Fahrzeug deutlich günstiger versichert werden.

Günstigere Schadenfreiheitsklasse

Die Idee hinter der Zweitwagenversicherung ist relativ einfach: Normalerweise würde die Kfz-Versicherung das Auto in die Schadenfreiheitsklasse 0 oder S einstufen, damit bei etwa 240 bzw. 155 Prozent. Die Versicherung für den Zweitwagen wäre dadurch relativ teuer, obwohl der Kunde möglicherweise schon seit Jahren unfallfrei unterwegs ist und mit dem ersten Fahrzeug einen deutlich höheren Schadenfreiheitsrabatt erreicht hat. Die Zweitwagenregelung sieht eine deutlich günstigere Einstufung in die SF-Klasse ½ vor, also bei 100 bis 140 Prozent. Die Ersparnis liegt damit bei fast 50 Prozent – immer abhängig vom Vorgehen des Kfz-Versicherers.

Unterschiedliche Handhabung seitens der Versicherer

Denn der Tarif für den Zweitwagen wird von den Gesellschaften recht unterschiedlich gehandhabt. Einige Unternehmen machen die günstigere Versicherung für das zweite Auto davon abhängig, ob bereits eine Police für das Erstfahrzeug bei ihnen abgeschlossen wurde. Das ist inzwischen allerdings die Ausnahme. Die meisten Assekuranzen sind in dieser Hinsicht toleranter und bieten den Vertrag auch dann an, wenn das andere Fahrzeug nicht bei ihnen versichert ist. Hier lohnt sich durchaus ein Vergleich, um die günstigsten Konditionen für die Zweitwagenversicherung zu finden. Das macht unter anderem auch deshalb Sinn, weil der Rabatt teilweise deutlich höher ausfallen kann.

Führerscheinneulinge sparen Geld

Interessant ist der Kfz-Tarif vor allem, wenn Sohn oder Tochter den Führerschein machen und ein eigenes Auto kaufen oder geschenkt bekommen. Damit sie nicht gleich von Anfang an zu tief in die Tasche greifen müssen, bietet sich die Zweitwagenversicherung über den Vater oder die Mutter an. Der Vorteil: Die Kfz-Versicherung ist nicht nur preiswerter, der Schadenfreiheitsrabatt kann später auch auf den Sohn oder die Tochter übertragen werden. Genau wie bei der Versicherung für den Erstwagen, erfolgt Jahr für Jahr eine günstigere Einstufung, wenn kein Schaden vorliegt. Das gilt bereits für das Jahr nach dem Vertragsabschluss, wenn die Police in der ersten Jahreshälfte unterschrieben wird. Denkbar ist übrigens auch, den Vertrag für jemand anderen als den eigenen Nachwuchs abzuschließen. Zum Beispiel für einen Bekannten, der in einer schlechteren SF-Klasse ist oder keine eigenen Schadenfreiheitsjahre hat. Das sollte jedoch sehr gut überlegt werden.

Wichtig ist, sich die Vertragsbedingungen für die Zweitwagenversicherung sehr genau anzusehen. Sie spart zwar Geld, birgt allerdings auch Nachteile. Sollten die Kinder mit dem Zweitfahrzeug zu rasant auf die Einfahrt zusteuern und dabei den Wagen von Papa oder Mama zerbeulen, bleibt die Kfz-Versicherung völlig außen vor. In dem Fall muss der Schaden komplett selbst gezahlt werden, weil die Zweitwagenregelung Haftungsansprüche dieser Art ausschließt.

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