Wohnwagenversicherung
Die Anhängerversicherung für den WohnwagenCampingurlaub erfreut sich wachsender Beliebtheit. Wem das Zweipersonenzelt dabei zu unbequem ist, der reist mit dem Wohnwagen durch die Lande. Da das rollende Eigenheim am Straßenverkehr teilnimmt, um von A nach B zu kommen, stellt sich die Frage nach dem nötigen Versicherungsschutz. Die Antwort darauf gibt der Gesetzgeber. Er schreibt ganz klar vor, dass eine Wohnwagenversicherung abgeschlossen werden muss, auch wenn das Gefährt keinen eigenen Motor hat und auf ein Zugfahrzeug angewiesen ist. Rein versicherungstechnisch spricht man daher von einer Anhängerversicherung.
Haftpflichtpolice für Wohnwagen
Der wichtigste Bestandteil der Wohnwagenpolice ist die Haftpflichtversicherung. Sie muss auf jeden Fall nachgewiesen werden. Sollten Dritte durch den Wohnwagen geschädigt werden – materiell oder körperlich –, kommt die Versicherung dafür auf. Dementsprechend wichtig ist auch bei der Wohnwagenversicherung die Deckungssumme. Sie beträgt in der Regel bis zu 100 Millionen Euro. Bei Personenschäden sehen die Verträge üblicherweise eine Entschädigung in Höhe von maximal acht Millionen Euro pro Person vor. Da ein Wohnwagen normalerweise nicht allzu oft bewegt wird, halten sich die Kosten für die Haftpflichtversicherung in Grenzen. Dennoch macht ein Wohnwagenversicherungsvergleich Sinn, gerade aufgrund der unterschiedlichen Leistungspakete.
Die Kaskoversicherung
Das gilt umso mehr für die Kaskoversicherung. Sie ist keine Pflichtpolice, aufgrund des Wertes, den ein Wohnwagen darstellt, aber durchaus angeraten. Angeboten werden zwei Varianten: die Voll- und die Teilkaskoversicherung. Mit der Teilkasko-Police sind Besitzer gegen Diebstahl, Glasbruch, Schäden an Kabeln und fest mit dem Wohnwagen verbundenem Zubehör sowie gegen Brand, Überschwemmung, Blitzschlag und Sturm versichert. Der Schutz der Vollkaskoversicherung für Wohnwagen ist deutlich umfangreicher und deckt darüber hinaus Wild-, Vandalismus- und selbst verursachte Schäden ab. Für beide Verträge kann eine Selbstbeteiligung gewählt werden.
Die Campingversicherung für das Inventar
Interessant, gerade für Dauercamper, die ihren Wohnwagen eher selten bewegen, ist eine zusätzliche Campingversicherung. Sie übernimmt die Aufgabe einer Hausratversicherung und schützt alle losen Gegenstände, die sich im Wohnwagen befinden, zum Teil auch das Vorzelt, Solaranlagen und Sonnendächer. Klären sollte man vor Abschluss der Wohnwagenversicherung zudem, welche Voraussetzungen für das Winterquartier gelten, damit der Versicherungsschutz das ganze Jahr über gewährleistet ist – auch dann, wenn das Gefährt längere Zeit nicht bewegt wird.