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Wohnmobilversicherung

Die Versicherung für das Wohnmobil

Da es sich bei einem Wohnmobil um ein motorisiertes Fahrzeug handelt, das auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, gilt: Das rollende Heim kann erst zugelassen und angemeldet werden, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Ergänzen lässt sich die Pflichtversicherung um eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung, damit auch Schäden am eigenen Wohnmobil abgesichert sind. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Wohnmobilversicherung kaum von den Policen für einen Pkw oder ein Motorrad.

Unumgänglich – die Kfz-Haftpflicht für das Wohnmobil

Daher müssen über die reine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Wohnmobil auch nicht viele Worte verloren werden. Sie ist Pflicht und sollte mit ausreichend hoher Deckungssumme abgeschlossen werden. Der Markt hat sich inzwischen bei einem Wert von pauschal 100 Millionen Euro eingependelt, mit dem Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt sind, je Person bis etwa acht Millionen Euro. Die Haftpflichtversicherung erbringt jedoch nur Leistungen, wenn Dritte durch das Wohnmobil zu Schaden kommen. Soll auch das eigene Fahrzeug versichert sein, muss ein zusätzlicher Schutz vereinbart werden.

Empfehlenswert – Vollkaskoschutz für das Heim auf Rädern

Das ist über die Kaskoversicherung möglich. Sie gibt es als Teil- und als Vollkaskoversicherung. Der Unterschied liegt im Leistungsspektrum. Schäden durch Wind und Wetter wie zum Beispiel Sturm und Hagel sowie durch Feuer, Diebstahl, Glasbruch oder den Zusammenstoß mit Haarwild deckt die Teilkaskopolice ab. Empfehlenswert ist allerdings, sich von Anfang an für den Vollkaskoschutz zu entscheiden, mit dem unter anderem auch selbst verschuldete Unfälle versichert sind. Soll auch das fest im Wohnmobil installierte Inventar, angefangen bei den Betten bis hin zu den Hängeschränken beim Versicherungsschutz berücksichtigt, muss darüber eine eigene Vereinbarung getroffen werden, die mit einem höheren Beitrag einhergeht. Für bewegliche Gegenstände, zum Beispiel Teller und Geschirr, gibt es eigens eine Campingversicherung.

Sinnvoll – Tarife vergleichen

Berechnet wird die Prämie für die Wohnmobilversicherung anhand verschiedener Faktoren. An erster Stelle steht der Listenneuwert des Fahrzeugs, der auch im Antrag genannt werden muss. Sollte es sich um ein Neufahrzeug handeln, für das ein Rabatt eingeräumt wurde, kann dieser Nachlass beim Versicherungsbeitrag nicht berücksichtigt werden. Weiterhin fließen das zulässige Gesamtgewicht, die Nutzer (sprich, wer fährt das Auto), die Fahrleistung und die Fahrzeugnutzung in die Kalkulation ein. In welcher Höhe ein Schadensfreiheitsrabatt eingeräumt wird, richtet sich nach der Versicherung. Wenn über die gleiche Gesellschaft bereits das Auto versichert ist, besteht durchaus die Möglichkeit einer besseren Einstufung. Überlegt werden sollte auch, ob sich eine Zweitwagenversicherung für das Wohnmobil rentiert.

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