Vollkaskoversicherung
Vollkaskoschutz für den eigenen WagenSchäden am eigenen Fahrzeug, die nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Dritten reguliert werden wie zum Beispiel Blitz-, Sturm- oder selbst verursachte Schäden, müssen extra abgesichert werden. Dazu bietet die Versicherungsbranche den sogenannten Kaskoschutz, der wahlweise als Teil- oder als Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden kann. Fahrzeugbesitzer, die ihr Auto rundum geschützt wissen wollen, sollten sich für die Vollkasko-Police entscheiden. Sie beinhaltet sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung – um ganz genau zu sein: Die Vollkaskoversicherung schließt eine Teilkaskoversicherung ein. Darüber hinaus bietet sie eine Reihe weiterer Leistungsmerkmale und unterscheidet sich auch in der Prämiengestaltung deutlich von der Teilkaskoversicherung.
Leistung auch bei selbst verursachten Schäden
Der wichtigste Aspekt beim Vollkaskoschutz ist, dass die Versicherung Schäden am eigenen Auto auch dann übernimmt, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde. Vorausgesetzt natürlich, der Fahrer hat sich gesetzeskonform verhalten, war in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, stand nicht unter Einfluss von Drogen bzw. Alkohol und hat nicht mit Vorsatz gehandelt. Dann streicht die Kfz-Versicherung die Leistung. Das galt bis vor Kurzem auch bei grober Fahrlässigkeit. Inzwischen wird quotiert. Das heißt, die Versicherung kürzt die Leistung nicht mehr automatisch in voller Höhe, sondern entsprechend der Schwere des Vergehens um 25, 50, 75 oder 100 Prozent. Ebenfalls durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt sind Schäden durch Vandalismus, mutwilliger Zerstörung sowie zahlungsunfähige Dritte.
Schadensfreiheitsrabatt
Die Prämie für die Vollkaskoversicherung wird fast nach den gleichen Kriterien berechnet wie bei der Teilkasko. Das heißt, Fahrzeugtyp und Wohnort fließen über die Typ- und Regionalklasse in die Kalkulation ein. Hinzu kommt ein Schadensfreiheitsrabatt. Wer sich im Laufe des Jahres nichts zuschulden kommen lässt, wird im darauf folgenden Jahr in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft und fährt damit auf Dauer erheblich preiswerter. Auf der anderen Seite: Sollte beim Zurücksetzen ein Poller übersehen werden und muss die Kfz-Versicherung für den Schaden aufkommen, wird der Kunde um eine Klasse zurückgestuft. Dazu muss der Schaden allerdings eindeutig der Vollkaskoversicherung zuzuordnen sein. Denn ein Teilkaskoschaden nimmt keinen Einfluss auf die Höhe des Rabattes. Sparen lässt sich zudem mit einer Selbstbeteiligung. Bis zum vereinbarten Betrag müssen die Kosten für die Reparatur dann aus eigener Tasche bezahlt werden.
Prämien genau vergleichen
Der Tipp, eine Vollkaskoversicherung rechne sich nur für neue und hochwertige Fahrzeuge, trifft zwar weitgehend zu, sollte aber nicht zu pauschal gesehen werden. Sicherlich ist es besonders ärgerlich, wenn an einem Neuwagen ein Schaden zu beklagen ist. Die Wertminderung wäre enorm. Um gerade in den ersten Wochen keine zu großen Verluste fürchten zu müssen, ist eine Neuwertentschädigung empfehlenswert. Sie greift in der Regel sechs Monate lang und ersetzt nicht den Zeit-, sondern den Neuwert des Fahrzeugs. Doch auch bei älteren Autos kann es sich durchaus rentieren, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Sie ist dank des Schadensfreiheitsrabattes teilweise sogar deutlich günstiger als eine Teilkaskoversicherung. Das lässt sich allerdings nur anhand eines Kfz-Versicherungsvergleichs ermitteln.