Sie sind hier: kfzversicherungen.org > Prämie Kfz-Versicherung > Schadenfreiheitsrabatt Donnerstag, den 23. Februar 2012

Schadenfreiheitsrabatt

Informationen zum Schadenfreiheitsrabatt und den Schadensfreiheitsklassen

Über Jahre hinweg unfallfrei zu fahren, macht sich bei der Kfz-Versicherung bezahlt. Dafür sorgt der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt, den die Kfz-Versicherer ihren Kunden einräumen. Mit jedem Jahr, das der Versicherungsnehmer keine Leistung in Anspruch nimmt, erfolgt eine bessere Einstufung. Dazu haben die Unternehmen für die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung Systeme mit Schadensfreiheitsklassen (SF) entwickelt. Jede dieser Klassen gibt an, wie viel Prozent des normalen Beitragssatzes gezahlt werden müssen. Je länger der Kunde eine weiße Weste hat, desto günstiger wird der Versicherungsschutz. Sollte allerdings ein Schaden gemeldet werden, geht es gleich mehrere Schritte zurück. Daran zeigt sich einmal mehr: Sicherheit geht vor und spart Geld.

Beitragsgerechtigkeit

Hinter den Schadenfreiheitsrabatten steht vornehmlich ein Ziel: die Beitragsgerechtigkeit. Kalkuliert wird entsprechend des anzunehmenden Risikos. Das zeigt sich in erster Linie bei Fahranfängern. Wer den Führerschein nicht länger als drei Jahre besitzt und sein erstes eigenes Auto kauft und versichert, wird rein theoretisch in die SF 0 eingestuft. Das entspricht einem Beitragssatz von 230 Prozent. Um potenzielle Kunden nicht zu verprellen, ist es daher inzwischen Usus, dass Assekuranzen Führerscheinneulingen, deren Eltern bereits einen Kfz-Vertrag bei ihnen abgeschlossen haben, die SF ½ (140 Prozent) einräumen. Das gilt auch für Kunden, die schon länger als drei Jahre im Besitz einer in der EU erworbenen Fahrerlaubnis sind.

Sollte die Einstufung in die SF ½ erfolgen und der Versicherungsnehmer sich nichts zuschulden kommen lassen, geht es bei Vertragsabschluss im ersten Halbjahr schon im darauf folgenden Jahr mit SF 1 (100 Prozent) weiter. Wird der Vertrag erst in der zweiten Jahreshälfte unterschrieben, muss bis zum übernächsten Jahr gewartet werden, ehe die Versicherung günstiger wird. So erreicht man Jahr für Jahr eine bessere Schadenfreiheitsklasse, wenn kein Schaden vorliegt.

Die Schadenfreiheitsklassen

SF 2 steht in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung zum Beispiel für 85 Prozent. Die SF 9, die nach neun unfallfreien Jahren erreicht wird, entspricht in der Vollkasko einem Beitragssatz von 50 Prozent und in der Haftpflicht von 45 Prozent. Im günstigsten Fall stehen 30 Prozent zu Buche, die in der Kfz-Haftpflicht ab 22 Jahren ohne Unfall und bei der Vollkaskopolice nach 23 Jahren erreicht sind. Allerdings variieren die Beitragsätze abhängig von den Tarifen und Verträgen. Ein Blick in die Tarifbedingungen sollte daher zum Versicherungsvergleich gehören.

Rückstufung im Schadensfall

Doch was passiert, wenn der Versicherung ein Schaden gemeldet wird? Sie stuft den Kunden zurück, unabhängig davon, wie hoch der Schaden ausfällt. Angenommen, der Kunde hatte Schadensfreiheitsklassen 10, wäre es nach einem Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung im nächsten Jahr die SF 4 und in der Vollkaskoversicherung die SF 6. Bei zwei Schäden wären die Folgen noch drastischer in Form einer Rückstufung auf SF 1 bzw. SF 2.

Rabattschutz

Um einen solchen Schritt zu vermeiden, gibt es mehrere Optionen. Gerade bei kleinen Schäden lohnt es sich, sie aus eigener Tasche zu zahlen. Dazu wird der Versicherung innerhalb eines halben Jahres die Leistung erstattet. Ab wann sich ein solcher Rückkauf lohnt, richtet sich nach dem bislang erreichtem Schadenfreiheitsrabatt und dem Tarif. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, bereits im Vertrag einen Rabattschutz zu vereinbaren. Damit bleibt zumindest ein Schaden im Jahr folgenlos und wirkt sich nicht auf die Schadenfreiheitsklasse aus.

Schadenfreiheitsrabatt übertragen

Nicht unerwähnt bleiben soll die durchaus gängige Praxis, dass der Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird. Wenn der Großvater nicht länger Auto fährt, kann er dem Enkelkind seinen Schadensfreiheitsrabatt übertragen – allerdings nicht eins zu eins. Ist der Opa 25 Jahre unfallfrei gefahren und hat der Enkel den Führerschein erst seit sechs Jahren, werden dementsprechend nur sechs Jahre berücksichtigt. Der Großvater verzichtet seinerseits auf den bereits erreichten Schadenfreiheitsrabatt und müsste, wenn er denn doch einen neuen Vertrag abschließt, wieder bei null anfangen. Ob diese Variante infrage kommt und ob sie von der Versicherung überhaupt akzeptiert wird, muss im Einzelfall geklärt werden.

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