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Auto fahren ohne Führerschein: Welche Konsequenzen?

In Deutschland ist das Bewegen eines Autos nur erlaubt, wenn man eine Fahrerlaubnis besitzt. Jedoch meinen vor allem Jugendliche, ihre Grenzen austesten zu müssen. Es kommt auch vor, dass Fahrer aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung ihre Fahrerlaubnis verlieren und dennoch ins Auto steigen. Der Verzicht auf ein Auto fällt den meisten schwer. Allerdings hat das Fahren eines Autos ohne Fahrerlaubnis schwerwiegende Folgen.

Unterschiede zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Führerschein

Papiere werden kontrolliertDer Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Führerschein. Der letzte Fall beschreibt das Bewegen des Autos mit einem gültigen Führerschein, welcher aber bei einer Kontrolle nicht vor Ort ist und z.B. zuhause liegt. Das bedeutet, der Fahrer führt seinen Führerschein nicht mit sich. Dieses Vergehen ist weniger schwerwiegend als das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wird das Auto ohne einen Führerschein bewegt, liegt eine Ordnungswiedrigkeit vor. Diese wird mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro verbunden (Stand 2019).

Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt vor, wenn nie ein Führerschein gemacht wurde, der Führerschein entzogen wurde oder ein befristetes Fahrverbor vorliegt.

Welche Konsequenzen bei einer Fahrt ohne Führerschein?

Wird ein Auto ohne gültige Fahrerlaubnis bewegt, liegt nicht mehr nur eine Ordnungswiedrigkeit vor. Es handelt sich dabei um ein Vergehen im Straßenverkehr, welches nach § 21 StVG eine Straftat darstellt. Erwischt die Polizei Sie hinter dem Steuer eines Fahrzeugs, obwohl Sie keine Fahrerlaubnis besitzen, müssen Sie mit einer hohen Geldstrafe oder in schweren Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Diese kann bis zu einem Jahr verhängt werden. Fallen Sie der Polizei das erste Mal auf, wird in der Regel eine Geldstrafe von 10 bis 30 Tagessätzen ausgesprochen.

Setzen sich Jugendliche ohne Führerschein hinters Steuer, bekommen diese zumeist Sozialstunden. Darüber hinaus werden sechs Punkte in Flensburg eingetragen. Wiederholungstäter kommen dabei bei Weitem nicht so glimpflich davon. Wiederholungstäter müssen nach § 69a StGB mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten rechnen. In dieser Zeit kann die gesperrte Person keine neue Fahrerlaubnis erhalten. Zudem kann das eigene Fahrzeug eingezogen werden. Das Strafmaß richtet sich weiterhin nach der Schwere des Vergehens. Wurden beim fahren ohne Fahrerlaubnis Personen gefährdet, fällt der Urteilsspruch höher aus.

Wie reagiert die Versicherung auf Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Der Versicherungsschutz einer Kfz-Versicherung greift dann, wenn Sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Das bedeutet, dass das Bewegen eines Autos ohne Fahrerlaubnis ebenfalls Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann. Der Schutz der Versicherung wird in diesem Fall eingeschränkt. Zwar muss die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden des Unfallgegners aufkommen, jedoch kann die Versicherung Sie in Regress nehmen.

Wird der Führerschein zum Beispiel zu Hause liegen gelassen, handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung. In diesem Fall kann die Versicherung von Ihnen maximal 5000 Euro zurück verlangen. Anders sieht die Lage beim Fahren eines Autos ohne Fahrerlaubnis aus. Die Kfz-Versicherung kann in dieser Situation die abgeschlossene Vollkaskoversicherung gänzlich verweigern. Sie als Versicherungsnehmer müssten in diesem Fall also den entstandenen Schaden aus eigener Tasche finanzieren.

Ein geliehenes Auto ohne Fahrerlaubnis nutzen

Verurteilung wegen Fahren ohne FührerscheinFahrzeughalter, welche ihr Auto an Freunde verleihen, sollten ebenfalls aufpassen. Besitzt die leihende Person keine gültige Fahrerlaubnis, macht sich der Verleiher nach § 21 StVG ebenfalls strafbar. Ferner läuft der Fahrzeughalter der Gefahr, seinen Kaskoschutz bei der Versicherung zu verlieren. Die Kfz-Versicherung kann den Versicherungsnehmer darüber hinaus sogar in Regress nehmen. Die Versicherung nimmt dann eine Mitschuld an. Dazu muss der Verleiher des Fahrzeugs nicht einmal wissen, dass die leihende Person keine gültige Fahrerlaubnis besitzt (Vorsatz), sondern ein fahrlässiges Handeln reicht bereits aus. Sie sollten sich beim Verleihen Ihres Wagens also immer die Fahrerlaubnis der leihenden Person zeigen lassen.

Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Unfall mit geliehenem Auto

Ein Fahrzeug zu bewegen, wenn kein Führerschein vorliegt, ist also eine Ordnungswiedrigkeit, bei der Sie mit einer Geldstrafe rechnen müssen. Zudem kann die Kfz-Versicherung eine Forderung von 5000 Euro von Ihnen verlangen. Hingegen liegt bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat vor. Bei dieser kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz vollständig.


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