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Motorradversicherung

Ohne Motorrad-Haftpflicht geht’s nicht

Das Gefühl der Freiheit, sich den Wind um die Nase wehen zu lassen – für Motorradfahrer gibt es nichts Schöneres. Doch bevor die Saison beginnt und man sich aufs Bike setzt, muss für den nötigen Versicherungsschutz gesorgt werden. Denn für Motorräder gilt wie für jedes Auto, das angemeldet ist und am Straßenverkehr teilnimmt: Ohne Haftpflichtversicherung geht es nicht. Die Vorschriften diesbezüglich sind unmissverständlich. Wer dagegen verstößt und ohne Motorrad-Haftpflichtversicherung angetroffen wird, macht sich strafbar. Ein Angebot zur Motorradversicherung aus dem Internet haben wir uns mal näher angesehen und Details dazu finden Sie hier.

Motorrad-Haftpflicht

Die Motorrad-Haftpflicht gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in der Bundesrepublik. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Dieser Betrag sollte ausreichend hoch angesetzt werden. Gängig sind bei der Motorradversicherung pauschal bis zu 100 Millionen Euro. Doch die Versicherung zahlt nicht nur, wenn die Ansprüche des oder der Geschädigten gerechtfertigt sind. Sie hilft auch, wenn unberechtigte Forderungen im Raum stehen. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind Schäden am eigenen Motorrad.

Kaskoschutz für das Motorrad

Hierfür stehen analog zur Kfz-Versicherung die Teil- und die Vollkaskoversicherung zur Auswahl. Die Motorrad-Teilkaskopolice bietet einen Grundschutz. Der umfasst je nach Vertrag Elementarschäden, zum Beispiel durch Hagel und Sturm, Zusammenstöße mit Haarwild, Diebstahl, Feuer, Marderbiss, Glasbruch, Kabelkurzschluss oder den unbefugten Gebrauch des Motorrads. Soll der Versicherungsschutz darüber hinaus auch Vandalismus-Schäden oder selbst verschuldete Unfälle abdecken, ist eine Motorrad-Vollkaskoversicherung nötig. Sparen lässt sich bei beiden Varianten, wenn ein Selbstbehalt vereinbart wird. Eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung ist der Motorrad-Schutzbrief. Der Schadensservice reicht hier bis hin zum Rücktransport nach einem Unfall im Ausland.

Der Versicherungsbeitrag

Der Beitrag für die Motorradversicherung richtet sich wie beim Auto nach mehreren Kriterien, unteranderem nach Modell, Motorleistung, Selbstbehalt, Regionalklasse, Schadenfreiheitsrabatt und der gewünschten Leistung. Wer zum Beispiel in einer Region wohnt, wo es häufiger zu Unfällen mit Motorrädern kommt, muss tiefer in die Tasche greifen. Das gilt aufgrund der Schadenfreiheitsklassen auch für Fahrer, die einen Unfall verursacht haben. Gab es anfangs nur fünf Stufen, sind es mittlerweile 13, die in der Haftpflicht und in der Vollkaskoversicherung im günstigsten Fall bei etwa 25 Prozent liegen. Etwas anders teilen sich die Schadenfreiheitsklassen bei Klein- und Krafträdern auf. Hier gibt es nach wie vor fünf Klassen. In der SF 3, der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse, müssen 45 respektive 55 Prozent des regulären Versicherungsbeitrags gezahlt werden.

Günstig unterwegs mit dem Saisonkennzeichen

Biker, die ihr Motorrad nicht jedes Jahr aufs Neue anmelden und versichern möchten, sollten sich für das Saisonkennzeichen entscheiden. Der reguläre Versicherungsschutz greift dann nur während der vereinbarten Zeitspanne, in der man das Rad aktiv nutzt. Die übrige Zeit läuft eine sogenannte Ruheversicherung. Auf die Schadenfreiheitsklasse wirkt sich das nicht aus. Um ein gutes und günstiges Angebot zu finden, das vom Preis und der Leistung her stimmt, ist auch beim Motorrad ein Versicherungsvergleich inzwischen unumgänglich. Dafür sorgen unzählige Tarife. 

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