KfzLexikon
Zulassung
Fahrzeuge dürfen erst am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie zugelassen wurden. Ansprechpartner ist die jeweilige Zulassungsstelle, die üblicherweise dem Landrat untergeordnet ist. Für die Zulassung bedarf es einiger Papiere und Belege, allen voran die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Ohne Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und zumindest eine vorläufige Deckung besteht, wird kein Auto zugelassen. Benötigt werden darüber hinaus der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein bei älteren Modellen, gegebenenfalls Informationen vom TÜV und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Der Vorgang der Zulassung ist kostenpflichtig. Autofahrer sollten sich vorher informieren, wie teuer die Zulassung ist und ausreichend Kleingeld im Portemonnaie haben.
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