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Freitag, den 18. Mai 2012

KfzLexikon

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Zentralruf

Beim Zentralruf der Autoversicherer handelt es sich um eine staatliche Auskunftsstelle, die von einer Tochtergesellschaft des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) betrieben wird. Sie hilft, die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung zu bringen, und erleichtert somit die Schadenabwicklung und die Regulierung. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Unfall im In- oder im Ausland ereignet hat. Sollte es im Urlaub gekracht haben oder es sich um einen ausländischen Unfallgegner handeln, ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den in der Bundesrepublik zuständigen Schadenregulierer. Die Hotline des Zentralrufs ist unter der kostenpflichtigen Telefonnummer 0180-25026 an 365 Tagen rund um die Uhr erreichbar. Benötigt werden das amtliche Kennzeichen und nach Möglichkeit auch der Name des Fahrzeughalters.


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