KfzLexikon
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Zeitwert eines Autos und bildet im Rahmen der Kfz-Versicherung die Grundlage für die Entschädigungsleistung, sollte ein Fahrzeug zerstört, beschädigt oder gestohlen werden. In dem Fall zahlt die Assekuranz lediglich den Betrag, der für das gleiche Modell im gleichen Zustand und mit der gleichen Ausstattung aufgebracht werden müsste. Gleiches gilt für einzelne Ersatzteile: Auch hier arbeiten die Unternehmen mit dem Wiederbeschaffungswert, statt ein komplett neues Bauteil zu erstatten. Das entspricht dem Prinzip „Abzug neu für alt“. Verbraucher, die einen Neuwagen gekauft haben, sollten daher auf eine möglichst lange Neupreisentschädigung achten, damit sie im Schadensfall keinen allzu hohen Verlust erleiden. Denn gerade bei Neufahrzeugen ist der Wertverlust in den ersten Wochen und Monaten enorm.
![]() |
