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Freitag, den 18. Mai 2012

KfzLexikon

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Widerrufsrecht

Wenn man es sich doch anders überlegt: Der Gesetzgeber erlaubt Versicherungsnehmern, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolice sowie aller relevanten Unterlagen – dazu gehören unter anderem die Versicherungsbedingungen und -informationen – zu widerrufen. Entscheidend ist, dass der Kunde schriftlich und in verständlicher Form über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Das gilt gemäß Fernabsatzgesetz auch für Online-Abschlüsse. Unterlässt es eine Assekuranz, auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, verlängert sich die Widerrufsfrist. Der Widerruf des Kfz-Versicherungsvertrages oder jeder anderen Police muss schriftlich erfolgen. Für den fristgerechten Widerruf ist dann der Poststempel ausschlaggebend. Zu beachten: Die Versicherungsgesellschaft kann bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Widerruf eingeht, die Prämie verlangen.


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