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Freitag, den 18. Mai 2012

KfzLexikon

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Wenigfahrer

Personen, deren Kilometerleistung pro Jahr eher gering ist, gelten bei der Kfz-Versicherung als Wenigfahrer. Wo die Grenze gezogen wird, ist von Assekuranz zu Assekuranz unterschiedlich geregelt. Im Schnitt kann man bei einer Fahrleistung von weniger als 9.000 Kilometern im Jahr von einem Wenigfahrer ausgehen. Die meisten Versicherungsgesellschaften räumen in dem Fall einen sogenannten Wenigfahrerrabatt ein, weil das Risiko eines Unfalls im Vergleich zu Vielfahrern als gering eingestuft wird. Allerdings sollten Autofahrer sich davor hüten, im Versicherungsantrag falsche Angaben zur Fahrleistung zu machen. Spätestens bei einem Unfall bzw. Schaden werden die Kilometerstände abgeglichen und drohen Vertragsstrafen. Sobald sich herausstellt, dass doch mehr Kilometer gefahren werden, als im Vertrag vereinbart, sollte die Kfz-Versicherung rechtzeitig informiert werden.


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