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Freitag, den 18. Mai 2012

KfzLexikon

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Versicherte Person

Versicherte Person ist im Rahmen der Kfz-Versicherung jede Person, für die Versicherungsschutz besteht. Das sind: Der Versicherungsnehmer, der den Vertrag auf seinen Namen abgeschlossen hat. Der Fahrzeughalter, also die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen wurde – sie steht im Kraftfahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II. Der Eigentümer, der im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I) genannt wird. Hierbei kann es sich auch um eine Bank oder die Leasinggesellschaft handeln. Die Fahrer: Als versicherte Person gelten darüber hinaus alle, die berechtigt sind, das Fahrzeug zu führen, zum Beispiel die Ehepartnerin/der Ehepartner oder die volljährigen Kinder. Im Schadensfall kann jede versicherte Person selbstständig Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung geltend machen.


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