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Freitag, den 18. Mai 2012

KfzLexikon

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Verkehrszentralregister

Das Verkehrszentralregister (VZR) hat seinen Sitz Flensburg. Zuständig ist das Kraftfahrtbundesamt (KBA). Den meisten Autofahrern dürfte das Verkehrszentralregister durchaus ein Begriff sein, wenngleich sie selbst noch nichts mit der Behörde zu tun hatten. Hier werden Vergehen im Straßenverkehr gespeichert und die Punkte vermerkt. Nicht umsonst wird die VZR landläufig auch als Verkehrssünderkartei bezeichnet. Wichtig: Ein Eintrag in das Verkehrszentralregister erfolgt in der Regel nur, wenn eine rechtskräftige Entscheidung zugrunde liegt. Typische Gründe für Punkte in Flensburg sind der Entzug, die Versagung oder die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn Ordnungswidrigkeiten begangen wurden, für die ein Bußgeld von 40 Euro und mehr und/oder ein Fahrverbot verhängt wurde sowie Straftaten, die im Straßenverkehr begangen wurden.


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