KfzLexikon
Verkehrsopferhilfe
Bei der Verkehrsopferhilfe handelt es sich um einen 1963 gegründeten Verein. Mitglieder sind alle in der Bundesrepublik aktiven Kfz-Versicherer. Sie zahlen in einen sogenannten Entschädigungsfonds ein, aus dem wiederum Verkehrsopfer entschädigt werden, sofern der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann (Fahrerflucht, falsches Kennzeichen), keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt, die Kfz-Versicherung des Unfallgegners sich weigert, eine Leistung zu erbringen (zum Beispiel bei widerrechtlichen oder vorsätzlichen Handlungen), oder wenn die Assekuranz Konkurs anmelden musste. Bei Personenschäden kommt die Verkehrsopferhilfe für bis zu 2,5 Millionen Euro auf. Sollten mehrere Personen verletzt oder getötet worden sein, steigt die Leistung auf maximal 7,5 Millionen Euro. Sachschäden werden von der Verkehrsopferhilfe bei 500.000 Euro gedeckelt. Reine Vermögensschäden bleiben ganz außen vor.
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