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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Unbegrenzte Deckung

Verspricht eine Assekuranz unbegrenzte Deckung, kommt sie im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung in unbegrenzter Höhe für mögliche Schadenersatzforderungen auf. Der Kunde ist damit immer auf der sicheren Seite. Allerdings sind die Kfz-Versicherer nicht dazu verpflichtet, eine unbegrenzte Deckung zu bieten. Der Gesetzgeber schreibt lediglich eine Mindestdeckung vor. Sie liegt für Personenschäden aktuell bei 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden bei 1,0 Millionen Euro und bei reinen Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssummen möglichst hoch sind. Marktüblich sind Beträge von maximal 100 Millionen Euro. An dieser Stelle zu sparen, macht keinen Sinn. Denn spätestens bei einem größeren Schaden ist die Mindestdeckung schnell aufgebraucht.


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