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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Umweltprämie

Im Januar 2009 verabschiedete die Regierung das Konjunkturpaket II und damit auch die Umweltprämie. Um die Wirtschaft anzukurbeln, insbesondere die für die Bundesrepublik so wichtige Automobilindustrie, wurde beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens ein Zuschuss von 2.500 Euro gezahlt. Voraussetzung für die Umweltprämie: Der Käufer musste sein mindestens neun Jahre altes Fahrzeug nachweislich verschrotten lassen. Damit wurden gleich zwei Ziele verfolgt. Zum einen galt es, den Absatz neuer und umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern. Zum anderen sollten möglichst viele „Dreckschleudern“ von der Straße geholt werden. Gewährt wurde die Umweltprämie in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis Ende 2009. Für die Abwicklung zeichnete das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa, verantwortlich.


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