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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Ummeldung

Eine Ummeldung ist immer dann erforderlich, wenn der Halter umzieht oder das Fahrzeug einen neuen Halter hat. Bei einem Umzug innerhalb des aktuellen Wohnortes bzw. Zulassungsbezirks speichert die Zulassungsbehörde die neue Anschrift. Erfolgt der Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk, wird zusätzlich ein neues Kennzeichen ausgestellt und fügt die Behörde der Zulassungsbescheinigung Teil II einen neuen Vorbesitzer hinzu, obgleich es sich nach wie vor um den gleichen Halter handelt. Wurde das Auto verkauft und soll es auf den neuen Besitzer umgemeldet, sind die gleichen Schritte nötig wie bei einer Neuanmeldung. Heißt: Der neue Halter muss für die Ummeldung unter anderem eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) von seiner Kfz-Versicherung haben, mit der bestätigt wird, dass Versicherungsschutz besteht.


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