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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug entweder nicht mehr repariert werden kann oder die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Wenn das Auto so stark beschädigt wurde, dass es selbst mit modernsten technischen Mitteln nicht wieder in den Urzustand versetzt werden kann, handelt es sich um einen technischen Totalschaden. Auf der anderen Seite gibt es den wirtschaftlichen Totalschaden. In dem Fall wäre die Reparatur rein theoretisch zwar möglich, aber zu teuer. Wichtig ist im Rahmen der Kfz-Versicherung vor allem der wirtschaftliche Totalschaden. Wenn Schadensersatzansprüche gestellt werden, muss geprüft werden, ob ein Totalschaden vorliegt. Die Versicherung würde dann nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Wiederbeschaffungskosten – gegebenenfalls bis zu 130 Prozent – erstatten.


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