KfzLexikon
Tarifgruppe
Die Tarifgruppe ist einer der Faktoren, die in die Berechnung der Versicherungsbeiträge einfließen. Dabei unterscheiden die Gesellschaften bei der Kfz-Versicherung zwischen fünf Tarifgruppen. In der Gruppe A sind Landwirte und ehemalige Landwirte, sofern sie keinem weiteren Beruf nachgehen und in einer landwirtschaftlichen Genossenschaft organisiert sind, sowie deren Hinterbliebene. Zur Gruppe B gehören Beamte, Pensionäre und Angestellte des öffentlichen Dienstes und deren nicht berufstätige Angehörige. Die Tarifgruppe D, die es nur bei wenigen Gesellschaften gibt, umfasst Kunden, die bei Notariaten, Rechtsanwaltskanzleien, Kreditinstituten oder Elektrizitätswerken tätig sind. In der Gruppe R sind alle anderen Versicherungsnehmer und in der Gruppe N Fahrzeug und Anhänger, die kein Pkw sind.
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