KfzLexikon
Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung, kurz SB, oder ein Selbstbehalt lässt sich bei fast allen Sachversicherungen vereinbaren – bei der Autoversicherung im Rahmen des Kaskoschutzes, wobei für die Teil- und die Vollkaskoversicherung jeweils ein eigener Selbstbehalt festgelegt werden muss. Die Selbstbeteiligung beziffert dabei den Betrag, mit dem der Kunde sich am Schaden bzw. der Regulierung beteiligt. Je nach Sparte reicht die Spanne bei der Selbstbeteiligung bis zu 1.000 Euro. Üblich ist ein Selbstbehalt von etwa 150 Euro bei der Teilkaskopolice und von 300 Euro bei der Vollkasko. Je höher die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto niedriger fällt in der Regel der Versicherungsbeitrag aus. Allerdings sollte man sich auch bewusst sein, dass im Schadensfall ein höherer Betrag gezahlt werden muss. Zu hoch zu pokern, bringt also auch beim Selbstbehalt bisweilen Probleme mit sich.
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