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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Schadenrückkauf

Sobald die Kfz-Versicherung einen Haftpflichtschaden regulieren muss, erfolgt eine Rückstufung bei der Schadenfreiheitsklasse. Um das zu vermeiden, kann der Kunde den Schaden zurückkaufen, sprich: Er nimmt einen Schadenrückkauf vor. Das heißt, der Versicherungsnehmer zahlt den Schaden aus eigener Tasche, indem er der Autoversicherung die bereits gezahlte Leistung erstattet. Möglich ist dieser Schritt innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Schaden gemeldet wurde. Ob sich ein Schadenrückkauf lohnt, richtet sich danach, wie hoch der Schaden ist und welche Schadenfreiheitsklasse bislang erreicht wurde. In der Regel empfehlen Experten, Schäden bis 1.000 Euro selbst zu begleichen. Sinnvoll ist es, bei der Kfz-Versicherung zu fragen, bis zu welchem Grenzwert der Schadenrückkauf besser im Sinne von günstiger ist als eine Rückstufung.


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