KfzLexikon
Sachschaden
Ein Sachschaden liegt vor, wenn ein Gegenstand zerstört oder beschädigt wird. Wenn ein Autofahrer zum Beispiel gegen eine Straßenlaterne, einen Zaun oder einen Blumenkasten fährt oder bei einem Unfall ein anderes Fahrzeug beschädigt, handelt es sich um einen Sachschaden, der von der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert wird. Ersetzt werden müssen bei einem Sachschaden die Kosten für die Wiederbeschaffung oder die Reparatur sowie mögliche Folgekosten, etwa der Nutzungsausfall, die Wertminderung oder die Auslagen für einen Mietwagen. Damit in einem solchen Fall eine ausreichend hohe Deckung besteht, hat der Gesetzgeber auch für Sachschäden eine Mindestdeckung festgelegt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 2 des Pflichtversicherungsgesetzes beträgt die Mindestversicherungssumme bei Sachschäden eine Million Euro.
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