KfzLexikon
Rabattübertragung
Bei der Rabattübertragung überschreibt ein Versicherungsnehmer seinen bislang in der Kfz-Versicherung erreichten Schadenfreiheitsrabatt auf einen anderen Versicherungskunden. Das setzt allerdings voraus, dass die Person, die den Rabatt überträgt, und die Person, die den Rabatt erhält, in einem besonderen verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen. Das heißt, der Vater kann seinen Rabatt auf den Sohn, nicht aber auf einen Nachbarn übertragen. Die Rabattübertragung muss grundsätzlich schriftlich und innerhalb von sechs Monaten, nachdem ein bestehender Vertrag beendet wurde, erfolgen. Zu beachten ist bei einer Rabattübertragung darüber hinaus, dass der Empfänger nur Anspruch auf den Rabatt hat, der seiner Fahrpraxis entspricht. Ein Fahranfänger, der seinen Führerschein vier Jahre hat, kann also nicht auf Schadenfreiheitsklasse 25 hoffen.
![]() |
