KfzLexikon
Rabattschutz
Der Rabattschutz ist ein Leistungsmerkmal, das optional zur Kfz-Versicherung gebucht werden kann. Er verhindert, dass ein Versicherungsnehmer im Schadensfall – zum Beispiel nach einem Unfall – in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird und sich dadurch der Schadenfreiheitsrabatt verringert. Voraussetzung dafür, dass der Rabattschutz in Anspruch genommen werden kann, ist in der Regel die SF-Klasse 4. Wie viele Schäden pro Jahr unberücksichtigt bleiben und sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt und die Schadenfreiheitsklasse auswirken, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich geregelt. Allerdings gilt der Rabattschutz nur intern bei der jeweiligen Kfz-Versicherung. Bei einem Anbieterwechsel werden die Schäden ganz normal an die neue Versicherungsgesellschaft gemeldet. Autofahrer, die bereits SF-Klasse 25 erreicht haben, benötigen keinen Rabattschutz. Sie profitieren in der Regel vom Rabattretter.
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