KfzLexikon
Pflichtversicherung
Versicherungen, die vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben sind, bezeichnet man als Pflichtversicherung. Das beste Beispiel für eine Pflichtversicherung ist die Kfz-Versicherung. Jeder, der ein Auto zulassen und aktiv nutzen möchte, muss zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Nur so ist gewährleistet ist, dass nach einem Unfall in ausreichender Höhe Schadenersatz gezahlt werden kann. Die Vorschrift ergibt sich aus Paragraf 1 des Pflichtversicherungsgesetzes: „Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“
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