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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Pflichtverletzung

Versicherungsnehmer unterliegen einer Vielzahl von Pflichten, die sich aus der Gesetzeslage und/oder dem mit der Assekuranz geschlossenen Vertrag ergeben. Werden diese Pflichten seitens des Kunden verletzt, handelt es sich um eine Pflichtverletzung. Die Konsequenzen aus einer solchen Pflichtverletzung können weitreichend sein, bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes. Um nur einige Beispiele für Pflichtverletzungen zu nennen: Kunden, die der Assekuranz einen Schaden zu spät melden oder falsche bzw. unvollständige Angaben zum Schaden machen, begehen eine Pflichtverletzung. Die Versicherung kann in einem solchen Fall die Leistung verweigern oder kürzen. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer sich alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss ans Steuer setzt – damit grob fahrlässig handelt – und einen Unfall verursacht.


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