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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Personenschaden

Sobald eine oder mehrere Personen bei einem Unfall verletzt oder gar getötet werden, spricht man von einem Personenschaden. Damit die Betroffenen entschädigt werden können, ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung in der Bundesrepublik zwingend vorgeschrieben. Sie kommt bei einem Personenschaden entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme, die per Gesetz bei mindestens 7,5 Millionen Euro liegen muss, für alle Kosten auf: angefangen bei der Behandlung beim Arzt und/oder im Krankenhaus über den Verdienstausfall und Schmerzensgeld bis hin zur Bestattung. Die Kfz-Haftpflicht kommt allerdings nur für Personenschäden auf, die Dritten zugefügt werden. Der Fahrer selbst bleibt außen vor. Um auch bei einem eigenen Personenschaden bestens abgesichert zu sein, ist es ratsam, eine private Unfallversicherung abzuschließen.


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