KfzLexikon
Parkschadenversicherung
Schäden am eigenen Auto lassen sich zwar über eine Kaskoversicherung abdecken. Reine Parkschäden, also Schäden an parkenden oder haltenden Fahrzeugen, bleiben in der Regel allerdings außen vor. Es sei denn, es handelt sich um Vandalismus. In dem Fall greift die Vollkaskoversicherung. Aus dem Grund bieten einige Versicherungsgesellschaften die Option an, eine zusätzliche Parkschadenversicherung zu vereinbaren. Sie zahlt, wenn das Auto durch dritte Personen mut- oder böswillig beschädigt wird oder aber es sich um einen Unfall handelt. Bestes Beispiel: Auf einem Parkplatz vor dem Supermarkt wird die Breite der Parklücke überschätzt, die Folge: Kratzer im Lack. Vor Abschluss einer solchen Parkschadenversicherung sollten die Konditionen, unter welchen Umständen die Kfz-Versicherung für den Schaden aufkommt, genau studiert werden.
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