KfzLexikon
Ordentliche Kündigung
Der gängige Weg, einen Versicherungsvertrag zu beenden, ist die ordentliche Kündigung. Ausschlaggebend sind hierbei die vertraglichen Vereinbarungen zur Kündigungsfrist. Im Rahmen der Kfz-Versicherung muss die ordentliche Kündigung spätestens einen Monat vor Ende der regulären Vertragslaufzeit ausgesprochen werden. Da die Verträge für eine Autoversicherung üblicherweise am 31. Dezember enden und am 1. Januar beginnen, heißt das: Die ordentliche Kündigung muss zum 30. November vorliegen. Dieser Termin steht bereits seit Jahren fest und wird daher auch als Wechseltermin bezeichnet. Entscheidend ist, dass die Kündigung zum 30. November bei der Kfz-Versicherung eingegangen sein muss. Der Poststempel, wann das Schreiben – die Kündigung muss schriftlich erfolgen – abgeschickt wurde, spielt keine Rolle. Abgesehen von der ordentlichen Kündigung besteht unter gewissen Umständen auch die Option der außerordentlichen Kündigung.
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