KfzLexikon
Ombudsmann
Überall wo Geld und Forderungen im Spiel sind, gehören Streitereien zur Tagesordnung. Das gilt auch für die Versicherungsbranche. Wenn sich ein Kunde ungerecht behandelt fühlt, zum Beispiel weil die Assekuranz sich weigert, einen Schaden zu regulieren, kann sich der Betroffenen an den Ombudsmann wenden. Er übernimmt gewissermaßen die Rolle des Schiedsrichters. Die Aufgabe des Ombudsmanns besteht dementsprechend darin, den Streit zu schlichten und abseits von Gerichtssälen eine für beide Parteien annehmbare Lösung zu finden. Ins Leben gerufen wurde die Schiedsstelle für die Versicherungswirtschaft im Oktober 2001. Finanziert wird die Arbeit des Ombudsmanns von den Versicherungsunternehmen. Bis 5.000 Euro Streitwert ist der Schiedsspruch für die Assekuranzen bindend. Bei einem höheren Betrag darf der Ombudsmann nur Empfehlungen aussprechen.
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