KfzLexikon
Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Verpflichtungen des Versicherungsnehmers gegenüber der Assekuranz. Abgesehen davon, dass die Beiträge regelmäßig gezahlt werden müssen, gibt es noch eine Reihe weiterer Obliegenheiten, die sich aus der aktuellen Gesetzeslage und/oder den vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Dazu gehört unter anderem, dass der Antrag auf die Kfz- oder eine andere Versicherung wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss, der Kunde nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren darf, Schäden umgehend der Versicherung gemeldet werden und die Assekuranz über Änderungen informiert wird. Sollte ein Versicherungsnehmer seine Pflichten verletzen, vorsätzlich oder grob fahrlässig, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung. Sie kann dazu führen, dass die Versicherung den Vertrag kündigt oder im Schadensfall keine Leistung erbringt.
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