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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Neuzulassung

Wer mit seinem Auto am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss es zulassen. Sprich: Das Fahrzeug, ob nun nagelneu oder gebraucht, muss bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Benötigt werden für eine Neuzulassung die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die von der Kfz-Versicherung ausgestellt wird und als Nachweis über den vorhandenen Versicherungsschutz dient, der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die Bankverbindung, um die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ausfüllen zu können. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, der neu zugelassen werden soll, müssen darüber hinaus die Zulassungsbescheinigung Teil I, gültige Nachweise über die Haupt- und die Abgasuntersuchung sowie, falls vorhanden, die Abmeldebestätigung vorgelegt werden. Wichtig: Da es sich um einen kostenpflichtigen Vorgang handelt, sollte immer ausreichend Geld mitgenommen werden.


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