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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Neuwert

Der Wert eines Fahrzeugs bemisst sich unter anderem am Alter und dem Zustand. Stammt das Auto frisch aus der Fabrik und steht, ohne auch nur einen Kilometer auf der Straße gefahren zu sein, beim Händler, hat es noch seinen Neuwert. Der Neuwert entspricht somit dem Wert im Neuzustand. Sobald regelmäßig mit dem Wagen gefahren wird und er leichte Macken, Kratzer sowie Verschleißerscheinungen aufweist, mindert das den Wert. Dann gilt nicht mehr der Neuwert, sondern nur noch der deutlich niedrigere Zeitwert. Entscheidend ist dieser Unterschied, wenn ein Neuwagen gestohlen wird oder einen Totalschaden aufweist. Wurde keine Neupreis- bzw. Neuwertentschädigung vereinbart, zahlt die Kaskoversicherung dem Kunden lediglich den Zeit- respektive den Marktwert des Fahrzeugs.


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