KfzLexikon
Neupreisentschädigung
Neupreisentschädigung bzw. Neuwertentschädigung besagt, dass der Versicherungsnehmer nach einem Diebstahl oder Totalschaden von seiner Assekuranz den Neupreis des Fahrzeugs erstattet bekommt. Unter Umständen wird der Neupreis auch dann gezahlt, wenn die Kosten für eine Reparatur einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises übersteigen. Maßgeblich ist dabei die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das jeweilige Modell. Möglich ist eine solche Neupreisentschädigung in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum und auch nur, wenn das Fahrzeug ein Erstbesitz ist. Vorausgesetzt wird darüber hinaus, dass eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird. Nach Ablauf dieser Frist, die zwischen drei Monaten und zwei Jahren betragen kann, kommt die Assekuranz nicht mehr für den Neupreis, sondern nur noch für den Zeitwert des Fahrzeugs auf.
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