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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Neu für alt

Wer einen Schaden – zum Beispiel durch einen Unfall – erleidet, hat Anspruch auf Schadenersatz, darf sich allerdings nicht bereichern. Daher ist es durchaus möglich, dass bei einem Kaskoschaden nicht sämtliche Kosten erstattet werden, sondern ein Abzug neu für alt vorgenommen wird. Zur Erklärung: Wurde die Lenkung beschädigt und muss durch eine neue ersetzt werden, gewinnt das Fahrzeug dadurch an Wert. Angenommen, das alte Bauteil war noch 250 Euro wert und die neue Lenkung kostet 500 Euro, werden nur 250 Euro erstattet. Der Rest muss selbst bezahlt werden, weil nur Anspruch auf eine Leistung im Wert der alten Lenkung besteht. Es erfolgt also ein Abzug neu für alt. Um das zu vermeiden, sollte bei Abschluss der Kaskoversicherung darauf geachtet werden, dass auf den Abzug neu für alt von vornherein verzichtet wird.


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