KfzLexikon
Mindestdeckung
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber in der Anlage zu Paragraf 4 Absatz 2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) Mindestdeckungssummen vor. Alle Verträge, die in der Bundesrepublik angeboten werden, müssen diesen Standards entsprechen. Für Personenschäden liegt die Mindestdeckung aktuell bei 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden ist es eine Million Euro und bei reinen Vermögensschäden (die weder mittel- noch unmittelbar mit einem Sach- oder Personenschaden zusammenhängen) sind es 50.000 Euro. In der Regel liegen die Deckungssummen bei der Kfz-Versicherung weit über diesen Vorgaben bei bis zu 100 Millionen Euro. Denn selbst 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden gelten bereits als sehr knapp bemessen. Umso wichtiger ist es, bei der Suche nach einer günstigen Kfz-Versicherung auf eine möglichst hohe Deckungssumme zu achten.
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