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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Leasing

Leasing gehört zu den beliebtesten Formen der Kfz-Finanzierung. Leasing heißt, dass ein Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Leasinggut, in dem Fall ein Auto, gegen Zahlung eines Entgelts zur Nutzung überlässt. Vom Prinzip her handelt es sich um einen Mietvertrag. Die Raten für den Leasingvertrag müssen monatlich gezahlt werden und stehen von Anfang an fest. Der Kunde muss darüber hinaus eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug abschließen und ist für die Wartung sowie mögliche Reparaturen verantwortlich. Dabei gibt es zwei Leasing-Varianten: Der Kunde kauft das Auto nach Ablauf des Vertrages oder aber das Fahrzeug wird an das Leasingunternehmen zurückgegeben, wobei hier zwischen Restwert- und Kilometerleasing unterschieden werden muss. Beim Restwertleasing wird bei Abschluss des Vertrages ein Restwert festgelegt. Erzielt das Unternehmen beim Verkauf einen geringeren Wert, geht die Differenz zulasten des Kunden. Beim Kilometerleasing wird eine Kilometerzahl vereinbart.


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