KfzLexikon
Kündigung Kfz Versicherung
Verbraucher haben zwei Möglichkeiten, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und damit den bestehenden Vertrag zu beenden: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung erfolgt fristgerecht entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende. Üblicherweise ist das Vertragsende gleichbedeutend mit dem Jahresende. Das heißt, der Vertrag beginnt am 1. Januar und muss bis spätestens zum 30. November gekündigt werden. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und muss fristgerecht bei der Assekuranz eingehen. Gleiches gilt für die außerordentliche Kündigung. Sie ist möglich, wenn der Beitrag für die Versicherung angehoben wird, die Assekuranz den Tarif zuungunsten des Kunden anpasst oder wenn ein Schaden vorliegt. Auch in diesen Fällen muss eine einmonatige Kündigungsfrist eingehalten werden.
![]() |
