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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Kraftfahrzeugsteuer

Zu den laufenden Kosten, die für ein Auto bezahlt werden müssen, gehört auch die Kraftfahrzeugsteuer. Sie wird in der Bundesrepublik seit 1899 erhoben und gilt für alle Fahrzeuge, die beim Straßenverkehrsamt zugelassen sind. Als Berechnungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer wurden bislang der Hubraum und die Euro-Norm des jeweiligen Modells herangezogen. Um umweltfreundliche Fahrzeuge mehr zu fördern und einen Anreiz zum Kauf zu bieten, fließen seit dem Juli 2009 auch die Kohlenstoffdioxid-Emissionen in die Steuerberechnung ein. Beispiel: Für ein Fahrzeug, das nach dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurde, müssen bei Ottomotoren 2,00 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter und 2,00 Euro je Gramm/Kilometer über 120g/km CO2 gezahlt werden.


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