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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Auto-Haftpflichtversicherung gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in der Bundesrepublik und ist für Halter eines Fahrzeugs unumgänglich. Um sicherzustellen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist, kann ein Auto daher nur an- oder umgemeldet werden, wenn eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer vorliegt. Aufgabe der Auto-Haftpflichtversicherung ist zum einen, Unfallopfer zu entschädigen und möglicherweise unberechtigte Forderungen abzuwehren. Zum anderen soll sie verhindern, dass der Unfallverursacher aufgrund der Schadenersatzforderungen finanziell ruiniert wird. Dazu wurden für die Kfz-Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssummen festgelegt. Bei Personenschäden muss die Police über mindestens 7,5 Millionen Euro lauten. Die Prämie für die Haftpflichtversicherung richtet sich nach den Gefahrenmerkmalen, zu denen neben der Typ- und der Regional- auch die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers zählt.


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