KfzLexikon
Insassenunfallversicherung
Eine Insassenunfallversicherung kann als Zusatz zur eigentlichen Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Sie dient dem Schutz der Insassen, sollte es zu einem Unfall kommen, und zahlt im Schadenfall – unabhängig von der Schuldfrage – die vereinbarte (Invaliditäts-)Leistung, unter anderem ein Schmerzensgeld, zum Teil auch ein Krankentage- oder Krankenhaustagegeld. Unterschieden wird zwischen zwei Systemen, dem Pauschal- und dem Platzsystem. Über das Pauschalsystem sind alle Sitzplätze eines Fahrzeugs versichert. Im Gegensatz dazu gilt der Versicherungsschutz beim Platzsystem nur für bestimmte Sitzplätze – zum Beispiel nur für den Fahrer und den Beifahrer. Da viele Leistungen der Insassenunfallversicherung bereits über andere Policen wie die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, gilt die Versicherung in Expertenkreisen als „überflüssig“.
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