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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung, kurz HU, ist verpflichtend und soll sicherstellen, dass Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen verkehrstauglich und frei von sicherheitsrelevanten Mängeln sind. Durchgeführt wird die Hauptuntersuchung von einer amtlich anerkannten Prüforganisation – in der Bundesrepublik zum Beispiel dem technischen Überwachungsverein (TÜV) oder der DEKRA. Dabei ist genau vorgeschrieben, in welchem Turnus ein Auto zur Hauptuntersuchung muss. Neufahrzeuge müssen 36 Monate nach der Erstzulassung zur HU. Anschließend verkürzt sich das Intervall für alle Autos auf 24 Monate. Der Termin, zu dem die nächste HU fällig ist, kann der Prüfplakette entnommen werden. Sie zeigt sowohl das Jahr als auch den Monat an. Lässt man die Hauptuntersuchung nicht vornehmen, droht ein Bußgeld.


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