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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Halter

Der Halter – oder auch Fahrzeughalter – ist nicht automatisch die Person, die in den Zulassungspapieren für ein Fahrzeug eingetragen ist. Entscheidend ist vielmehr, wer die Verfügungsgewalt über das Auto hat, sprich: Wer das Auto hauptsächlich nutzt und gleichsam für die laufenden Kosten, also die Beiträge für die Kfz-Versicherung, das Benzin und Reparaturen, aufkommt. Im Normalfall ist es durchaus so, dass der Nutznießer des Fahrzeugs und die in den Papieren genannte Person identisch sind. Allerdings besteht auch die Option einer abweichenden Halterschaft. Sie liegt unter anderem vor, wenn die Eltern das Fahrzeug des Sohnes oder der Tochter aus Kostengründen auf ihren Namen anmelden und auch auf ihren Namen versichern, Sohn/Tochter das Auto aber ausschließlich fahren und die Rechnungen begleichen. Bei Leasingfahrzeugen ist der Leasingnehmer Halter.


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