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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Gebrauchtwagen Kaskoversicherung

Eine Gebrauchtwagen-Kaskoversicherung ist eine speziell auf Gebrauchtwagen zugeschnittene Form des Kaskoschutzes. Er vereint die Leistungen einer Teil- und einer Vollkaskoversicherung, wobei der genaue Leistungskatalog von Tarif zu Tarif variiert und teilweise um einzelne Elemente erweiterbar ist. So kann es durchaus sein, dass bei der Gebrauchtwagenkasko gewisse Einschränkungen gelten und die Versicherung nicht in jedem Fall zur Leistung verpflichtet ist. Konzipiert wurde die Gebraucht-Kaskoversicherung, die in der Regel deutlich günstiger ist als eine Teil- und Vollkaskopolice, da viele Besitzer von Gebrauchtfahrzeugen ihre Kaskoversicherung im Laufe der Zeit aus Kostengründen kündigen. Ab wann dieser Tarif gebucht werden kann, richtet sich nach den Tarifbedingungen. Meistens muss das Fahrzeug mindestens drei bis fünf Jahre alt sein.


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