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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Garantieversicherung

Mit einer Garantieversicherung können sich Käufer eines Fahrzeugs gegen Reparaturkosten versichern. Möglich ist der Abschluss einer solchen Police sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge. Bei Neufahrzeugen bietet sich die Garantieversicherung direkt im Anschluss an die Garantie des Herstellers an. Handelt es sich um ein Gebrauchtfahrzeug, das bei einem Händler gekauft wurde, greift in der Regel auch eine Gewährleistung, die durch eine Garantieversicherung quasi verlängert wird. Sinnvoll ist die Absicherung gegen die Kosten von Reparaturen insbesondere bei Käufen von privat, da hier keinerlei Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Für welche Arbeiten die Versicherung gilt und ob der Schutz bei Erreichen einer bestimmten Kilometerzahl erlischt, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich geregelt.


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