KfzLexikon
Garagenrabatt
Viele Versicherungsunternehmen gewähren einen Garagenrabatt bzw. Garagennachlass, wenn der Kunde sein Fahrzeug nachts überwiegend in einer Garage – Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage – abstellt. Der Grund dafür, dass eigens ein Garagenrabatt eingeräumt wird, ist das geringere Risiko eines Schadens. Fahrzeuge, die in einem abgeschlossen und nicht für jeden zugänglichen Raum stehen, werden seltener beschädigt (Vandalismus, Einbruch) oder gestohlen. Hinzu kommt, dass der Wagen in einer Garage besser vor der Witterung und damit auch vor Elementarereignissen wie Sturm, Hagel oder Blitz geschützt ist. Da diese Voraussetzungen bei einem Carport nicht erfüllt sind, gibt es für Carport-Besitzer auch keinen Garagenrabatt. Dieser Nachlass stellt allerdings auch eine Verpflichtung dar, das Auto tatsächlich in einer Garage zu parken. Anderenfalls droht eine Vertragsstrafe.
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