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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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GAP-Deckung

Die GAP-Deckung oder auch GAP-Versicherung ist für Leasingfahrzeuge relevant und Teil der Kaskoversicherung. In einigen Verträgen ist die GAP-Deckung bereits inklusive, bei anderen Tarifen muss sie als zusätzlicher Baustein vereinbart werden. Die Bedeutung der GAP-Deckung: Gap stammt aus dem Englischen und steht für „Lücke“. Dementsprechend handelt es sich bei der GAP-Deckung um eine Deckungslückenversicherung. Sie kommt im Rahmen der Kaskoversicherung für die Differenz zwischen dem im Leasingvertrag genannten Abrechnungswert und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs auf, sollte es gestohlen werden oder einen Totalschaden aufweisen. Ohne GAP-Versicherung müsste der Kunde für den Differenzbetrag aufkommen, der bei einigen Fahrzeugen mehrere Tausend Euro betragen kann.


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