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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Fahrzeug- und Zubehörteile

Der Begriff Fahrzeug- und Zubehörteile umfasst sämtliche Teile eines Fahrzeugs, sowohl fest verbaute als auch solche, die als Zubehör nachträglich installiert oder montiert wurden. Von Bedeutung sind die Fahrzeug- und Zubehörteile vor allem beim Kaskoschutz. Hier entscheidet die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verankerte „Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile“, auf welche Teile sich der Versicherungsschutz erstreckt. Darüber hinaus regeln die Tarifbedingungen, bis zu welchem Höchstbetrag die Kaskoversicherung für Schäden aufkommt. Gegen einen Prämienaufschlag kann der Versicherungsschutz gegebenenfalls erweitert werden. Unterschieden wird zwischen vollständigem Schadenersatz und Verträgen mit Selbstbeteiligung.


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