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Donnerstag, den 17. Mai 2012

KfzLexikon

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Erstbesitzerrabatt

Den Erstbesitzerrabatt räumen Kfz-Versicherer ein, wenn der Kunde Erstbesitzer des zu versichernden Fahrzeugs ist. Im Schnitt beträgt der Erstbesitzerrabatt rund zehn Prozent, immer abhängig von der Versicherungsgesellschaft, dem Alter des Autos und dem Datum an dem, das Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer zugelassen wurde. Interessant ist der Erstbesitzerrabatt vor allem mit Blick auf die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Vom Prinzip her handelt es sich damit um ein typisches Rabattmerkmal bei der Kfz-Versicherung und ist vergleichbar mit den Nachlässen, die Wenigfahrer oder bestimmte Berufsgruppen erhalten. Wichtig: Werden im Antrag für die Kfz-Versicherung falsche Angaben gemacht oder Änderungen verschwiegen, muss mit einer Vertragsstrafe gerechnet werden.


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